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OVG Münster: Netzsperren gegen Pornhub und YouPorn

Das OVG Münster stoppt Netzsperren gegen Pornhub und YouPorn. Warum europäisches Recht entscheidend war und was das Urteil für deutsche Erotik-Websites bedeutet.

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Warum Pornhub und YouPorn vorerst nicht gesperrt werden müssen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 9. Oktober 2026 entschieden: Ein deutscher Internetprovider muss die Pornografieplattformen Pornhub und YouPorn vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren.

Die Landesanstalt für Medien NRW wollte die Sperren durchsetzen, weil die Plattformen pornografische Inhalte ohne ausreichende Altersverifikation anbieten.

Wichtig für Websitebetreiber: Das Gericht hat damit keineswegs entschieden, dass Pornografie ohne wirksame Altersprüfung erlaubt wäre. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, welche Behörden für solche Maßnahmen zuständig sind.

Worum ging es bei dem Verfahren?

Die Landesanstalt für Medien NRW hatte einen deutschen Internetprovider verpflichtet, den Zugang zu Pornhub und YouPorn zu sperren. Hintergrund waren die aus Sicht der Medienaufsicht unzureichenden Schutzmaßnahmen gegen den Zugriff Minderjähriger.

Der Provider wehrte sich gegen diese Anordnungen. Das Oberverwaltungsgericht gab ihm in zwei Eilverfahren recht.

Die Entscheidungen vom 9. Oktober 2026 tragen die Aktenzeichen 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25.

Warum hat das Gericht die Netzsperren gestoppt?

Entscheidend war das Zusammenspiel zwischen deutschem Jugendmedienschutzrecht und europäischen Vorschriften.

Nach dem europäischen Herkunftslandprinzip unterliegen grenzüberschreitend tätige Online-Anbieter grundsätzlich den einschlägigen Vorschriften ihres europäischen Sitzstaates. Die Betreiberin der betroffenen Plattformen hat ihren Sitz in Zypern.

Hinzu kommt der europäische Digital Services Act (DSA). Er enthält eigene Vorgaben zum Schutz Minderjähriger und regelt, welche Behörden für die Durchsetzung zuständig sind.

Nach Auffassung des Gerichts waren die von der Landesanstalt für Medien NRW angeordneten Sperren deshalb voraussichtlich nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Wer ist stattdessen zuständig?

Für Maßnahmen gegen YouPorn ist nach der gerichtlichen Einordnung grundsätzlich die zuständige Aufsicht im Sitzstaat Zypern verantwortlich.

Bei Pornhub liegt die Zuständigkeit für die Durchsetzung der einschlägigen DSA-Pflichten bei der Europäischen Kommission, da die Plattform als sehr große Online-Plattform eingestuft ist.

Die Europäische Kommission untersucht bereits mögliche Verstöße gegen die europäischen Vorgaben zum Schutz Minderjähriger.

Heißt das, Pornoseiten brauchen keine Altersverifikation mehr?

Nein. Genau dieser Schluss wäre falsch.

Das Gericht hat die fehlende wirksame Altersprüfung nicht für unproblematisch erklärt. Die Entscheidungen betreffen die rechtliche Zulässigkeit bestimmter behördlicher Sperrmaßnahmen gegen einen Internetprovider.

Der Schutz Minderjähriger bleibt auch nach europäischem Recht ein wesentliches Ziel. Der DSA enthält dafür eigene Verpflichtungen und Durchsetzungsmöglichkeiten.

Die Beschlüsse sind außerdem in Eilverfahren ergangen. Die Hauptsacheverfahren waren damit noch nicht abschließend entschieden.

Was bedeutet das für deutsche Erotik-Websites?

Für Betreiber von Erotik- und Pornografieangeboten mit Sitz in Deutschland ergibt sich aus diesen Entscheidungen keine allgemeine Befreiung von den deutschen Jugendschutzanforderungen.

Insbesondere bleiben die Anforderungen an pornografische Inhalte und deren Zugangsbeschränkung zu beachten. Auch die Frage, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss, ist unabhängig von diesen beiden Netzsperrverfahren zu beurteilen.

Für Betreiber mit Sitz in anderen EU-Staaten können dagegen die europarechtlichen Zuständigkeitsregeln eine wichtige Rolle spielen. Welche Vorschriften und Aufsichtsmaßnahmen im konkreten Fall greifen, hängt vom jeweiligen Angebot und seiner rechtlichen Einordnung ab.

Unsere Einschätzung aus der Praxis

Die Entscheidungen zeigen, wie kompliziert die Durchsetzung des Jugendmedienschutzes bei international betriebenen Plattformen inzwischen geworden ist.

Für einen gewöhnlichen deutschen Websitebetreiber ist daraus aber vor allem eines mitzunehmen: Nur weil eine große internationale Plattform vorerst nicht gesperrt werden darf, gelten für das eigene Angebot nicht plötzlich andere Regeln.

Wer jugendschutzrelevante Inhalte anbietet, sollte deshalb weiterhin prüfen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss.

Und wenn die Einordnung nicht eindeutig ist, kann es sinnvoller sein, frühzeitig einen fachkundigen Ansprechpartner einzubinden, statt sich auf vermeintliche Ausnahmen aus einem Gerichtsverfahren zu verlassen.

Fazit

Das OVG Münster hat am 9. Oktober 2026 die Netzsperren gegen Pornhub und YouPorn vorläufig gestoppt. Ausschlaggebend waren europarechtliche Zuständigkeitsfragen und der Digital Services Act.

Die zentrale Botschaft: Die Entscheidung betrifft die Durchsetzung des Jugendmedienschutzes, nicht dessen Abschaffung. Eine fehlende wirksame Altersprüfung wird dadurch nicht automatisch zulässig.

Quellen

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