Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragte
 

Jugendschutzbeauftragte für Ihre Sicherheit (ab 7,49€ mtl.)

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Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragte
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F.A.Q.

Wir geben hier keine Rechtsberatung (was wir auch gar nicht dürfen), sondern stützen uns hier lediglich auf unsere langjährige Erfahrung. Somit sind die Antworten als Tipps zu bewerten.

Allgemeine Fragen zum Thema Jugendschutzbeauftragter

Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische, pornographische oder gewaltverherrlichende Beiträge/Bilder beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus. Geschäftsmäßige Angebote, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, müssen zwingend einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Ein Versäumnis kann mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro belegt werden zzgl. möglicherweise weiterer gesetzlichen Konsequenzen. Ganz zu schweigen von möglichen Abmahnungen, denen Sie ausgesetzt werden könnten.

Weiterhin sollten Sie für sich selbst prüfen, ob Sie neben der Abwendung der o.a. "Gefahren", einfach nur aus der inneren Überzeugung einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, um aktiv den Jugendschutz zu unterstüzen. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung, sowohl moralisch als auch zur eigenen Sicherheit.

Geschäftsmäßige Internetseiten die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, müssen zwingend einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Suchmaschinen müssen immer eine Jugendschutzbeauftragten einsetzen.
Geschäftsmäßig ist nicht identisch mit gewerblich!!!
Es kommt also nicht darauf an, ob die Internetseite ein Gewerbe darstellt, sondern ob die Internetseite der Definition von geschäftsmäßig im rechtlichen Sinne entspricht. Juristen sprechen von "Nachhaltigkeit". Ist die Internetseite also längere Zeit online (unabhängig ob gewerblich oder nicht), so ist es offenbar verbreitete juristische Meinung, dass eine Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird.
Ausgeschlossen sind lediglich Internetseiten mit ausschließlich(!) persönlichen oder familiären Zweck.

Nein, der JSB darf nicht identisch sein mit dem verantwortlichen Betreiber der Homepage.

§7 (1) des JMStV besagt mitunter:
"Der Anbieter hat wesentliche Informationen über den Jugendschutzbeauftragten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Sie müssen insbesondere Namen und Daten enthalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen."

Wird also ein JSB bestellt, muss der JSB auf der eigenen Seite genannt sein.

Ja! Es ist unerheblich wo (auf welchen Server und welchem Land) die Seite liegt. Ist die Domain nachvollziehbar auf eine deutsche Adresse (und somit deutschen Domaininhaber) angemeldet, können Sie ebenfalls belangt werde. Es ist ein Irrglaube, dass das einfache Umziehen der Internetseite ins Ausland Sie vor gesetzlichen Konsequenzen schützt. Das funktioniert nur, wenn Sie Ihren kompletten Wohnsitz ebenfalls ins Ausland verlegen würden. Aber welche Privatperson macht das schon nur um eine Internetseite betreiben zu können? Im deutschen Gesetz wird das das "Herkunftslandprinzip" genannt. Also der Ort der (Homepage-)Erstellung ist entscheidend und ausschlaggebend.

 

Fragen zum Angebot von JS-Beauftragter.de

Nein, die Erstprüfung ist im Rahmen der Vertragsleistung durch die ausgewiesenen Gebühren ebenfalls abgedeckt.

Wurde die Beauftragung von uns positiv bestätigt, so erfolgt die Erstprüfung in den meisten Fällen innerhalb von 24h nachdem Sie die Beauftragung abgesendet haben. Dieser Zeitraum ist ein langjähriger Erfahrungswert, doch können immer Umstände eintreten, die eine Verzögerung bewirken.
Eine Verzögerung kann auch innerhalb unserer Betriebsferien vorkommen, welche immer angekündigt werden. Selbst in diesem Fall ist uns keine Erstprüfung bekannt die länger als 48h gedauert hätte.

Grundsätzlich führen wir unsere Referenzen nicht einzeln auf unseren Seiten auf. Allerdings gibt es einen bequemen alternativen Weg eine Vielzahl unserer Referenzen einzusehen.
Folgen Sie einfach diesem Link: Googlesuche nach JS-Beauftragter.de
In den Ergebnislisten werden Sie aufgrund der hohen Trefferzahl sicherlich geeignete Referenzen entdecken.

Beauftragungen werden von uns immer abgelehnt, wenn kein oder kaum eigener Content vorhanden ist und folgende Inhalte Schwerpunkt der Projekte sind:

  • Bewerbung von Partnerprogrammen
  • Reine Linklisten
  • Nutzung von fremden Content, wie z.B. fremde CAM-Portale, Kontaktplattformen, etc.
  • (Social-)Communitys

Gerade bei der Nutzung fremder Inhalte hat der Beauftragende keine Möglichkeit auf die Inhalte der fremden Anbieter Einfluss zu nehmen, was unseren Einsatz ad absurdum führen würde, da unsere Hinweise und Anmerkungen nie umgesetzt werden könnten.

Zusätzlich zu o.a. Gründen kann eine Ablehnung in manchen Fällen auch aufgrund individueller Umstände erfolgen, die uns eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht möglich erscheinen lassen.