Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragte
 

Jugendschutzbeauftragte für Ihre Sicherheit (ab 7,49€ mtl.)

oder direkt
Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragte
Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragte

Leistungen

Die wesentlichen Leistungsmerkmale für unsere betreuten Projekte sind

Selbstverständlich können Sie uns nach erfolgter Beauftragung öffentlich auf Ihren Seiten als Ihre Jugendschutzbeauftragte ausweisen. Wird ein JSB eingesetzt, wird sogar gefordert "wesentliche Informationen über den Jugendschutzbeauftragten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ (Auszug §7 (1) des JMStV)
Mit der Erstprüfung erhalten Sie einen Vorschlag, wie unsere Benennung als Jugendschutzbeauftragte gestaltet werden kann. Üblicherweise erfolgt dies im Impressum, kann aber auch an jeder anderen sinnvollen und geeigneten Stelle geschehen. Damit wird klar ersichtlich, dass Sie einen Jugendschutzbeauftragten eingesetzt haben und es kommt diesbezüglich nicht zu Missverständnissen.
Nach Bestätigung Ihrer Beauftragung ist unsere erste Aufgabe die ausführliche Prüfung Ihrer angemeldeten Projekte. Das Ergebnis der Erstprüfung wird in einem ausführlichen Bericht festgehalten, welcher Ihnen nach Abschluss der Prüfung meistens innerhalb von 24h nach unserer Bestätigung der Beauftragung zugeht.
Der Bericht enthält konkrete Hinweise zu Inhalten und Strukturen Ihrer Projekte, die aus unserer Erfahrung in Bezug auf den Jugendschutz problematisch sein könnten. Weiterhin sind Tipps und Leitfäden zu Themen enthalten, die typischerweise für die jeweilige Art der angemeldeten Projekte relevant sind bzw. werden können.
Sofern Sie uns erstmalig beauftragen, ist dieser Bericht oft sehr lang und ausführlich. Dieser Umstand soll Sie nicht erschrecken, ist jedoch nötig, da Erläuterungen zum Jugendschutz selten in ein paar knappen Sätzen erklärt werden können. Wir versuchen dabei stets verständlich zu sein, stehen Ihnen aber selbstverständlich für Verständnisfragen zur Verfügung.
Da wir keine Rechtsanwälte sind und somit keine Rechtsberatung leisten dürfen, sind alle Ergebnisse grundsätzlich auf unsere langjährige Erfahrung und eigene Meinung aufgebaut. Sollten Sie zwingend Rechtssicherheit benötigen oder eine Rechtsvertretung mit Rechtsberatung wünschen, bleibt Ihnen keine Alternative als sich an einen zugelassenen Fachanwalt zu wenden.
Ein wichtiges Thema ist die differenzierte Erläuterung zur Notwendigkeit eines Jugendschutzprogramms als auch Altersverifikationssystems (AVS). Jugendschutzprogramme werden oft mit Altersverifikationssysteme verwechselt, wobei beide Themen keinesfalls identisch sind.
Wir unterstützen Sie mit Erläuterungen zu dieser verwirrenden Thematik, um Ihnen Sinn, Zweck und Notwendigkeit näher zu bringen.
Eine wiederholte Sichtung durch uns erfolgt entweder sporadisch zufällig oder spätestens zum Zeitpunkt einer erneuten Rechnungslegung für einen weiteren Zeitraum. Sollte bei Ihnen der Bedarf entstehen, dass wir nach einem angemessenen Zeitabstand außerhalb des o.a. Turnus Ihr Projekt nochmals sichten, so genügt ein kurzer Hinweis Ihrerseits zur Veranlassung der Wiederholungssichtung.
Diese Vorgehensweise hat sich etabliert, da Sie als Betreiber allein wissen, wann sich etwas Wesentliches verändert hat, was eine wiederholte Sichtung sinnvoll erscheinen lässt.
Ein Internetprojekt ist manchmal Veränderungen unterworfen, die entweder durch Marktgegebenheiten, kreative Ideen oder sonstige Einwirkungen verursacht werden. Dies kann zu wesentlichen Änderungen in Konzeption, Ausrichtung oder Präsentation Ihrer Inhalte führen.
Sollte solch ein Umstand eintreten, so können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihr Vorhaben aus Jugendschutzsicht einschätzen können. Das macht umso mehr Sinn, als dass nachträgliche Änderungen an bestehenden Inhalten wesentlich aufwendiger sind, als im Vorfeld bereits gemeinschaftlich abzuklären, ob und wie eine geplante Änderung aus Jugendschutzsicht umgesetzt werden kann/muss.
Aus Erfahrung wissen wir, dass unsere betreuten Projekte anhand unserer Leitfäden den Alltagsbetrieb zum Thema Jugendschutz verantwortungsbewusst meistern. Natürlich wird es vorkommen, dass Sie sich trotzdem zu einem Thema manchmal nicht sicher sind. Zögern Sie nicht uns in solch einem Fall anzusprechen. Wir werden Ihnen gerne eine zeitnahe Antwort geben, selbst wenn es sich nur um eine augenscheinlich geringfügige Jugendschutz-Frage handelt.
Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und trägt dazu bei Sie für die Jugendschutzvorgaben zu sensibilisieren. Sie haben damit nicht nur die Möglichkeit der ständigen Rücksprache, sondern steigern damit auch Ihre eigene gefühlte Sicherheit in Fragen des Jugendschutzes. Ein wichtiger Aspekt, da Sie als Betreiber schließlich auch die alleinige Verantwortung tragen.

 

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Wir freuen uns über Ihre entsprechende Anfrage.