Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

JS-Beauftragter.de – Anna Laduch

§ 1 Allgemeines und Vertragspartner

(1) Vertragspartnerin ist Anna Laduch, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung JS-Beauftragter.de (nachfolgend „JS-Beauftragter.de“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Übernahme der Aufgaben eines externen Jugendschutzbeauftragten durch JS-Beauftragter.de.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) JS-Beauftragter.de übernimmt für den Auftraggeber die vereinbarten Aufgaben eines externen Jugendschutzbeauftragten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die Internetdomains, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

(3) Die Betreuung weiterer Domains bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags und Vertragsbeginn

(1) Die Übermittlung des Online-Beauftragungsformulars stellt einen Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrags dar. JS-Beauftragter.de prüft die Beauftragung und behält sich vor, diese abzulehnen.

(2) Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von JS-Beauftragter.de. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. Die Wirksamkeit des Vertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgreichen ersten Zahlung.

(3) Bei Zahlung auf Rechnung muss der vollständige Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt eingehen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird die Beauftragung storniert; der Vertrag wird nicht wirksam.

(4) Bei Zahlung per Lastschrift setzt die Wirksamkeit des Vertrags voraus, dass die erste Lastschrift erfolgreich eingelöst wird. Wird die erste Lastschrift nicht eingelöst oder nachträglich zurückgegeben, kann JS-Beauftragter.de die Beauftragung stornieren. Die rechtlichen Folgen einer erst nachträglich erfolgenden Rücklastschrift richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Maßgeblich für die Berechnung der vereinbarten Vertragslaufzeit ist bei beiden Zahlungsarten das Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern die erste Zahlung erfolgreich erfolgt.

§ 4 Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit entspricht dem bei der Beauftragung gewählten und von JS-Beauftragter.de angebotenen Zahlungsintervall. Die vereinbarte Laufzeit und die Zahlungsweise werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern der Vertrag gemäß § 3 wirksam wird.

(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer des vereinbarten Zahlungsintervalls, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien spätestens eine Woche vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Leistungen des Jugendschutzbeauftragten

(1) JS-Beauftragter.de übernimmt für die vertraglich vereinbarten Domains die Aufgaben eines externen Jugendschutzbeauftragten.

(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Eine einmalige ausführliche Erstprüfung des Internetangebots mit schriftlichem Prüfbericht zu Beginn der Beauftragung.
  • Die Bereitstellung der Kontaktdaten des Jugendschutzbeauftragten zur Veröffentlichung auf den vereinbarten Internetangeboten.
  • Die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Die Prüfung und Einschätzung jugendschutzrelevanter Änderungen des Internetangebots auf Anfrage.
  • Die Unterstützung bei jugendschutzrechtlichen Beanstandungen und Anfragen zuständiger Stellen.

(3) Eine erneute vollständige Erstprüfung ist bei einer automatischen Vertragsverlängerung nicht geschuldet.

(4) Der Jugendschutzbeauftragte gibt fachliche Hinweise, Einschätzungen und Empfehlungen. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt beim Auftraggeber. Der Jugendschutzbeauftragte ist gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsbefugt.

(5) Die Leistungen werden mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt erbracht. Eine Garantie für die vollständige Erkennung sämtlicher jugendschutzrechtlicher Risiken, für eine bestimmte Bewertung durch Aufsichtsbehörden oder für das Ausbleiben behördlicher Beanstandungen wird nicht übernommen. Unterschiedliche fachliche und behördliche Bewertungen desselben Sachverhalts sind möglich.

(6) Die Leistungen stellen keine anwaltliche Rechtsberatung dar.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sowie für die Inhalte und den Betrieb seiner Internetangebote verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Hinweise und Empfehlungen des Jugendschutzbeauftragten entgegenzunehmen, sorgfältig zu prüfen und erforderliche Maßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen.

(3) Wesentliche Änderungen des Internetangebots, die für den Kinder- und Jugendschutz von Bedeutung sein können, sind dem Jugendschutzbeauftragten zeitnah mitzuteilen.

(4) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die bei der Beauftragung angegebene E-Mail-Adresse gültig, erreichbar und funktionsfähig ist. Änderungen dieser Adresse sind JS-Beauftragter.de unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig, mindestens mehrmals wöchentlich, auf Nachrichten von JS-Beauftragter.de oder des Jugendschutzbeauftragten zu überprüfen und auf dringende jugendschutzrelevante Anfragen zeitnah zu reagieren.

(6) Der Auftraggeber ist für die Bearbeitung und Beantwortung behördlicher Anfragen und Beanstandungen bezüglich seiner Internetangebote verantwortlich. Der Jugendschutzbeauftragte steht ihm hierbei im Rahmen der vereinbarten Leistungen beratend und unterstützend zur Seite. Eine Übernahme der Kommunikation mit den zuständigen Behörden erfolgt nur nach entsprechender Abstimmung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den bei der Beauftragung vereinbarten Preisen und dem gewählten Zahlungsintervall. Die vereinbarten Konditionen werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

(2) Die Vergütung ist für jede Vertragsperiode im Voraus zu entrichten. Dies gilt sowohl für die erste Vertragsperiode als auch für sämtliche Verlängerungsperioden.

(3) Die Zahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise per Rechnung oder SEPA-Lastschrift. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zu begleichen, soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(4) Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift kann JS-Beauftragter.de die tatsächlich entstandenen Bankgebühren sowie einen gegebenenfalls nachweisbaren weiteren Schaden geltend machen.

(5) Zahlungsstörungen nach der ersten erfolgreichen Zahlung berühren den Bestand des Vertrags nicht. Offene Forderungen bleiben bestehen und können im Rahmen des üblichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

(6) Die vereinbarte Vergütung gilt bis zu einer wirksamen Änderung der Vertragskonditionen. Änderungen der Vergütung für zukünftige Vertragsperioden werden dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

§ 8 Ordentliche Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per E-Mail oder über das Online-Kündigungsformular auf JS-Beauftragter.de ist ausreichend.

(3) Eine während der laufenden Vertragsperiode ausgesprochene Kündigung beendet den Vertrag zum Ende dieser Vertragsperiode. Eine anteilige Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren erfolgt bei ordentlicher Kündigung nicht.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Außerordentliche Kündigung

(1) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch JS-Beauftragter.de kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber:

  • schwerwiegend oder wiederholt gegen geltende Jugendschutzbestimmungen verstößt,
  • trotz entsprechender Hinweise erhebliche jugendschutzrechtliche Verstöße nicht beseitigt,
  • die für die Tätigkeit des Jugendschutzbeauftragten erforderliche Mitwirkung nachhaltig verweigert,
  • JS-Beauftragter.de oder den Jugendschutzbeauftragten durch sein Verhalten in rechtswidrige Handlungen einzubeziehen versucht oder
  • sonstige schwerwiegende vertragliche Pflichten verletzt, sodass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.

(3) Soweit gesetzlich erforderlich und nach den Umständen zumutbar, erfolgt vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung oder die Einräumung einer angemessenen Frist zur Abhilfe.

(4) Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 10 Verantwortlichkeit und Haftung

(1) Der Auftraggeber bleibt für die Inhalte, den Betrieb und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen seiner Internetangebote verantwortlich. Die Tätigkeit des Jugendschutzbeauftragten entbindet ihn nicht von dieser Verantwortung.

(2) JS-Beauftragter.de und der Jugendschutzbeauftragte geben im Rahmen ihrer Tätigkeit fachliche Hinweise, Einschätzungen und Empfehlungen. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt beim Auftraggeber.

(3) Eine fortlaufende oder lückenlose Überwachung der Internetangebote des Auftraggebers ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Jugendschutzbeauftragten über wesentliche jugendschutzrelevante Änderungen zu informieren.

(4) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, Essen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.