Jugendschutzbeauftragter für Ihre Internetseiten.
Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für geschäftsmäßige Internetangebote mit entwicklungs-beeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte gesetzliche Pflicht. Nutzen sie diese kleine Investition für die Einhaltung des Jugendschutzes und um sich selbst vor Schaden zu bewahren; wir helfen Ihnen gerne.
Wir freuen uns für sie tätig zu sein,
JS-Beauftragter.de